Kündigungschutzklage ohne Rechtsschutz
Warum Sie sich in den meisten Fällen gegen eine Kündigung wehren sollten
Viele Betroffene wehren sich nicht gegen eine Kündigung, weil sie keinen Rechtsschutz haben.
Sie verkennen dabei aber Möglichkeiten, welche bestehen und über deren Ausnutzung man durchaus nachdenken soll.
1. Vor dem ArbG gibt es keinen Anwaltszwang, so dass man selbst eine Klage zu Protokoll der
Geschäftsstelle geben kann.
2. Es gibt unter Umständen die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. (wenn man finanziell nicht in
der Lage ist, die Kosten zu tragen.
3. Sie können mit einem Anwalt unter Umständen auch eine Honorarvereinbarung auf Erfolgsbasis
treffen. Ein solches Erfogshonorar ist nach der Rechtsprechung durchaus möglich.
Beachten Sie bitte die 3-Wochen-Frist. Und ganz wichtig: Sie haben nur dann eine Chance, zu Geld zu kommen, wenn Sie etwas unternehmen. Ist die 3-Wochen-Frist herum, dann erlöschen auch Ihre Ansprüche.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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E-Mail: ra.borth@recht-nah.de