Rücknahme der Kündigung und Folgen
Was passiert, wenn Kündigung zurück genommen wird?
Oftmals sieht ein Arbeitgeber ein, dass eine Kündigung zurück genommen werden muss.
Das passiert insbesondere, wenn Kündigungsschutzklage eingereicht wurde.
Aber was passiert, wenn die Kündigung anschließend zurück genommen wird?
Wird das Arbeitsverhältnis dann automatisch wieder fortgesetzt?
Nein, das ist ein Irrglaube! Eine Kündigung ist eine Willenserklärung, welche das Arbeitsverhältnis entweder beendet, oder nicht. Ist die Kündigung aber erst einmal ausgesprochen, so tritt diese Rechtsfolge ein.
Es handelt sich sozusagen um einen einseitigen Gestaltungsakt.
Wird die Kündigung dann zurück genommen, so muss der Arbeitnehmer dieser Rücknahme der Kündigung zustimmen. Erst dann wird das Arbeitsverhältnis zu den früheren Bedingungen fortgesetzt.
Achtung: Nicht auf eine mündliche Rücknahme der Kündigung vertrauen.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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