Richtiges Verhalten bei Kündigung

sofort handeln bei Kündigung
Kündigung
Was tun, wenn die Kündigung ins Haus flattert?

Wichtig: Sofort zur Agentur für Arbeit, auch wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund langer Kündigungsfrist erst nach mehreren Monaten endet.

Ansonsten gibt es zusätzliche Sanktionen von der Agentur für Arbeit.
Neben einer Sperrfrist von 3 Monaten wegen des "selbst verschuldeten " Verlustes des Arbeitsplatzes droht die Gefahr, dass die Agentur für Arbeit (AA) für einen weiteren Monat sperrt, weil die Kündigung nicht rechtzeitig angezeigt worden ist.

Als Nächstes empfehle ich, Anwaltsrat einzuholen. Das lohnt sich fast immer. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so ist diese eintrittspflichtig, wenn Arbeitsrecht mit versichert ist.

Im Hintergrund läuft nämlich die gesetzliche Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage!
Verstreicht diese, so haben Sie schlechte Karten. Nur in Ausnahmefällen haben Sie eine Chance, vom Gericht so gestellt zu werden, als wenn Sie die Frist nicht versäumt hätten.

Mein TIPP: Die Zeit für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nutzen.
Notfalls selbst beim Arbeitgericht Klage einreichen. Aber Achtung: Im Rahmen der Waffengleichheit (die Gegenseite hat meist einen oder mehrere Anwälte) sollten auch Sie einen Anwalt nehmen. Unter Umständen wird vom Gericht Prozesskostenhilfe gewährt.

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
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