Schwerbehinderung & Änderungskündigung
Änderungskündigung u Integrationsamt
Änderungskündigung und Schwerbeschädigung
Frage einer Betroffenen, welche ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:
Ich bin schwerbeschädigt und mein Chef sagt, dass wegen der Krise jetzt über andere Bedingungen gesprochen werden muss. Wenn ich nicht den Änderungsvertrag unterschreiben, erhalte ich eine Änderungskündigung. Das war vor 2 Monaten. Nun habe ich eine Änderungskündigung erhalten.
Vom Integrationsamt habe ich nichts gehört. Wie ist die Rechtslage?
Ich kann Sie beruhigen. Auch bei einer Änderungskündigung ist die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.
Wird diese Zustimmung nicht erteilt, so ist die Änderungskündigung offensichtllich unwirksam. Aber Achtung:
Sie müssen gleichwohl Klage beim ArbG einreichen bzw. einreichen lassen. Denn die 3-Wochen-Frist gilt auch für Klagen gegen Änderungskündigungen!
Da der Arbeitgeber rechtlich beraten ist, sollten Sie aber auch Rechtsrat einholen. Nicht dass Sie über den Tisch gezogen werden.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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