Sicherheit des Arbeitsplatzes
Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil 8
Kündigung und Versetzungsklausel
Manchmal ist eine Kündigung unwirksam, weil der Arbeitgeber die im Vertrag enthaltene Versetzungsklausel nicht beachtet.
Im Vertrag heisst es z.B.: Der Arbeitnehmer kann im Bedarfsfall jederzeit in eine andere Filiale des Unternehmens und in ein verbundenes Unternehmen versetzt werden.
Dann ist im Zweifel bei Sozialauswahl der Gesamtbetrieb zu beachten. Mit anderen Worten:
Es muss geprüft werden, ob Sie schutzwürdiger sind, als die Kollegen in den anderen Zweigstellen bzw. den verbundenen Unternehmen.
Erst wenn eine Überprüfung ergibt, dass dies nicht so ist, wird man eine Ihnen gegenüber ausgespochene Kündigung als unwirksam ansehen können.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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