Verhalten nach ordentlicher Kündigung
Was tun nach Kündigung
Achtung nach ordentlicher Kündigung:
Insbesondere bei Führungskräften oder Mitarbeitern, welche eine lange Kündigungsfrist haben, versuchen manche unfaire Arbeitgeber WEGE zu finden, um die Abfindung zu sparen.
Ein Trick dabei ist, eventuell eine fristlose Kündigung "nachzuschieben."
Dabei muss der Kündigungsgrund noch nicht einmal der richterlichen Rechtsprechung stand halten.
Es werden dann oft krampfhaft Gründe gesucht, welche für eine fristlose Kündigung herhalten müssen.
Deshalb mein Anwaltsrat:
Verhalten Sie sich bis zum Schluss der Kündigungsfrist so, dass man Ihnen nichts anhaben kann.
Dies gilt insbesondere auch für eine FREISTELLUNG!
Sie können davon ausgehen, dass der Chef haargenau prüfen wird, ob nicht ein Grund gefunden werden kann, Sie " ohne Abfindung loszuwerden." Manchmal ist es dem Chef auch nicht zu teuer, einen Wirtschaftsprüfer einzuschalten, der eigens ein Gutachten erstellen soll.
Gerade wenn es um Abfindungen von 100.000 € und mehr geht, ist dies nichts ungewöhnliches.
Dann werden alle Belege geprüft, alle Möglichkeiten sondiert, um Ihnen irgend etwas ankreiden zu können. Also ACHTUNG!
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de