Was bleibt übrig von der Abfindung?
Steuern, Abzüge durch die Agentur für Arbeit.....
Was bleibt eigentlich unter dem Strich von der Abfindung übrig?
Eine schöne Abfindungssumme im Aufhebungsvertrag verleitet viele Menschen dazu, sofort zu unterschreiben. Ein großer Fehler, wie sich im Nachhinein oftmals herausstellt.
Entscheidend ist natürlich, was "unter dem Strich herauskommt."
Es hat sich sicherlich allgemein herumgesprochen, dass es mittlererweile keineSteuerfreibeträge mehr auf Abfindungen gibt. D. h. Ihre Abfindung ist ab dem ersten Euro zu versteuern. Hier macht machmal die 5/tel Regelung Sinn, eine Regelung, welche die Besteuerung etwas zugunsten des Betroffenen verschiebt.
Auf jeden Fall ist eine Sperrfrist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden, denn ansonsten müssen Sie erst einmal an Ihre Abfindung heran, um damit die nächsten drei Monate zu leben. Und noch schlimmer ist es, wenn die Kündigungsfrist nicht ordentlich eingehalten worden ist. Dann kommt es regelmäßig zum RUHEN der Leistungsbezüge, und das bis zu einem Jahr! Dann können Sie erst einmal Ihre Abfindung verbrauchen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie im Gratis E-book der Aufhebungsvertrag.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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