Was tun, wenn der Arbeitgeber in Insolvenz geht?
Praktiker, Schlecker und Co, Insolvenz und Arbeitsplatz
Wenn die Kündigung droht (Praktiker & Co). Viele Unternehmen stehen auf der Kippe und es droht Insolvenz.
Welche Strategie gibt es für die betroffenen Arbeitnehmer? Einfach die Hände in den Schoß legen, oder intelligente Wege gehen?
Während viele Arbeitnehmer in Schockstarre verharren, verhandelt der vorläufige Insolvenzverwalter oftmals schon mit potentiellen Investoren.
Hier kann Sie u.a. § 613 a BGB schützen. Dieses und vieles mehr behandelt
das
ANWALTSGESPRÄCH: Wenn bei Insolvenz die Kündigung droht, eine Telefonkonferenz am 17.07.2013 um 21.00 Uhr, in welche Sie sich einfach einwählen können. Neben einer Schutzgebühr von nur 20 € zahlen Sie lediglich die Telefongebühr für den Anruf in eine deutsche Festnetznummer. (kostet Sie nix extra, wenn Sie eine Flatrate haben)
Schicken Sie eine Email an: RA.Borth@RECHT-nah.de und fordern Sie weitere Informationen an, damit auch Sie an diesem wichtigen Gespräch teilnehmen können.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Arnstädter Str. 50, 99096 Erfurt
Tel: 0361 21878915
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de