Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil 1

Die Unternehmerentscheidung
Kündigung
Schließung einer Zweigstelle

In Zeiten der Rezession treffen Unternehmer oftmals Entscheidungen, welche unmittelbar Einfluss auf Ihren Arbeitsplatz haben können.

Was passiert, wenn gerade die Zweigstelle geschlossen werden soll, bei welcher Sie beschäftigt sind.

1. Unternehmerentscheidung

Grundsätzlich gilt, dass der Unternehmer ausschließlich selbst zu entscheiden hat, ob er z.B. eine Zweigstelle schließt, oder nicht.

Der Überprüfungsspielraum der Gerichte ist dabei sehr eng.

Die unternehmerische Entscheidung selbst ist nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (bindende Unternehmerentscheidung; BAG, Urteil vom 17. 06. 1999, a.a.O).
Im vorliegenden Fall heißt das also:

Ist die Entscheidung, die Zweigstelle zu schließen, offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich? Mit dieser Behauptung kann also eine Unternehmerentscheidung angefochten werden.

Nur wenn man diesbezüglich tatsächlich Anhaltspunkte hat, macht es aber Sinn, die Unternehmerentscheidung selbst anzugreifen.

2. Täuschung der Mitarbeiter?

Es kommt aber auch oft vor, dass zunächst nur so getan wird, dass die Zweigstelle geschlossen wird. Tatsächlich wird die Zweigstelle dann aber wieder aufrecht erhalten. In einem solchen Fall hat man kaum eine Handhabe, wenn man sich gegen eine ausgesprochene Kündigung nicht wehrt. Denn ist die Kündigungsfrist erst einmal um, steht fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortbesteht. Deshalb rate ich in derartigen Fällen, notfalls nur vorsorglich Kündigungsschutzklage einzureichen. Stellt sich heraus, dass die Zweigstelle tatsächlich nicht mehr aufrecht erhalten wird, kann man immer noch die Kündigungsschutzklage zurück nehmen.

Im Teil II: Weiterbeschäftigungsanspruch trotz Schließung der Zweigstelle?

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
Sie haben eine allgemeine Frage an den Autor dieses Artikels? (es entstehen Ihnen keine Kosten)