Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil 3
Kündigung und Krankheit
Kündigung und Krankheit
Es ist ein Irrglaube, dass während einer Krankheit nicht gekündigt werden kann. Erhalten Sie während Ihrer Krankheit eine Kündigung, so müssen Sie Kündigungsschutzklage erheben.
Befinden Sie sich in der Probezeit, hat das allerdings keinen Sinn, da dort keine Gründe angegeben werden müssen.
Eine ganz andere Frage ist es, ob Sie wegen Krankheit gekündigt werden.
Liegt ein solcher Fall vor, haben Sie gute Aussichten, dass Sie einen entsprechenden Prozess gewinnen.
Nach Ansicht der Richter kommt es nämlich darauf an, ob die Ärzte eine sogenannte negative Zukunftsprognose stellen. Nur wenn der Arzt also die Ansicht vertritt, dass das auch in Zukunft nicht besser wird, droht Ihnen Ungemach. Ansonsten nehmen die Richter gern auch das Lohnfortzahlungsgesetz als Richtschnur. Bis zu 6 Wochen kann man also ohne weiteres krank sein, ohne dass gleich die Kündigung droht.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de