Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil 6
Fehlerhafte Abmahnungen
Fehlerhafte Abmahnungen
1. Pflichtverletzung
Abmahnungen sind im Arbeitsrecht bekanntlich die gelbe Karte, also vergleichbar mit dem Verweis beim Foul im Fußball.
Genau wie dort, muss auch hier eine konkrete Pflichtverletzung gegeben sein.
Es reicht also nicht ein pauschaler Vorwurf, etwa man habe falsch gearbeitet.
Konkret ist z.B.: Sie sind am 19. eine halbe Stunde zu spät gekommen, oder Sie haben am 19 den Dienstwagen anstatt mit Benzin, mit Diesel betankt (alles super?)
Fehlt es am Hinweis auf eine konkrete Pflichtverletzung, so ist die Abmahnung bereits aus diesem Falle unwirksam.
2. Androhung der KündigungGenau wie beim Fußball, wo die gelbe Karte dafür steht, dass bei wiederholtem Pflichtverstoß auch die rote Karte kommen kann, ist es im Arbeitsrecht so, dass die gelbe Karte davor warnen soll, dass „der Platzverweis“, also die Kündigung kommt.
Oftmals wird der zweite Teil, also die Androhung der Kündigung, vergessen. Dann ist die ganze Abmahnung unwirksam, bzw. es liegt dann keine wirksame Abmahnung vor. Ihr Arbeitsplatz bleibt dann relativ sicher.
Beim nächsten Mal: "Das Abmahnspiel" und die Folgen
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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