Lohnforderung

Sie müssen Ihren Lohn geltend machen, sonst erlischt dieser.
Lohnforderung
Wie komme ich an meinen Lohn?

Sie müssen Ihren Lohnanspruch geltend machen.

Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der Anspruch erlischt. Auf keinen Fall zu lange warten!

Was ist, wenn die Firma in Insolvenz geht? Selbst wenn die Firma insolvent wird, haben Sie im Zweifel nur einen Anspruch auf die letzten drei Monate Lohn ab dem Tag der Insolvenzeröffnung rückwirkend.

Vergessen Sie nicht, Ihren Vertrag auf die Frage prüfen zu lassen, ob dort eine wirksame Ausschlussfrist enthalten ist.

Häufigste Fehler

  • Ausgleichsquittung unterschreiben.
  • Verzicht unterschreiben.
  • Ausschlussfrist übersehen.
  • Tarifausschlüsse übersehen.
  • Arbeitszeitgesetz übersehen.
  • Unwirksame Klausel übersehen.
Welche Ansprüche habe ich eigentlich?

Oftmals stellen Sie erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest, dass Sie noch erhebliche Lohnansprüche haben. Ich möchte Ihnen dies etwas verdeutlichen:

Im Vertrag hieß es, die Überstunden seien mit dem Grundgehalt von 1000 € abgegolten, obwohl eine 40-Stunden-Woche vereinbart war. Diese Klausel ist im Zweifel unwirksam. Es müsste z.B. heißen, dass bis zu 20 Überstunden pro Monat von dem Gehalt abgegolten seien.

Folge: Es besteht ein Anspruch auf Überstundenabgeltung.

Oder bei einem westdeutschen Fernfahrer heißt es, der Stundenlohn betrage 10,00 €, obwohl der Tariflohn 12,30 € beträgt.

Gefährlich sind Ausschlussfristen. Man unterscheidet zwischen vertraglichen und tariflichen Ausschlussfristen.

Die gefährlichsten sind die tariflichen Ausschlussfristen, weil diese oftmals wirksam sind. Dagegen stellen Rechtsanwälte immer wieder fest, dass vertragliche Ausschlussfristen gegen § 305 ff BGB verstoßen.

Sie sind oftmals unangemessen kurz und somit unwirksam!  Ist die Geltendmachung von Überstundenvergütung nicht durch Ausschlussfristen verwehrt, so können Sie bis zu 3 Jahre zurückgehen und diese Überstunden geltend machen. Das machen oftmals mehrere tausend Euro aus!

Wichtige Tipps

  • Vertrag durch Anwalt prüfen lassen.
  • Überstunden dokumentieren.
  • Überstunden durch Kollegen bestätigen lassen.
  • Chef Überstunden gegenzeichnen lassen.
  • Keine Verfallsklausel anerkennen (Achtung: Nur unwirksame Verfallsklauseln sind unschädlich).
  • Ansprüche zügig und rechtssicher durchsetzen.