Anspruch auf Schwarzarbeiter-Lohn?
was. wenn SCHWARZARBEIT vereinbart wurde?
Schwarzarbeit und Folgen:
Schwarzarbeit ist gar nicht einmal so selten in Deutschland. Deshalb sieht man auch so viele Fahrzeuge mit der Aufschrift ZOLL. Diese Herrschaften sollen dieses Phänomen nämlich mit bekämpfen.
Und wie sieht es mit den zugrunde liegenden Arbeitsverträgen aus, welche meistens müdlich geschlossen sind?
Bekanntlich kann im Vertragsrecht alles vereinbart werden, was nicht sittenwidrig ist, oder gegen das Gesetz verstößt.
Die Vereinbarung von Schwarzarbeit ist aber sowohl sittenwidrig, als auch gesetzeswidrig, also
unwirksam. Dies betrifft aber
nicht unbedingt
die gesamte Vereinbarung, sondern vor allen Dingen die Abrede, keine Sozialvericherung und Steuern abzuführen.
Es gibt aber Ausnahmen, wie man an dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26.11.2002, AZ: 3 Sa 1530/02 deutlich erkennen kann.
Danach wurde dem Arbeitgeber untersagt, sich auf die Nichtigkeit des Vertrages zu berufen.
Dem Schwarzarbeiter wurde der Lohnanspruch zugestanden.
Klar ist, dass wenn so ein Fall bei Gericht landet, dann oftmals auch eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft erfolgt, denn hier sind ja auch Straftatbestände erfüllt.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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