Mobbing-Urteil gegen Freistaat Thüringen

Lehrer bekommt Schadensersatz
Mobbing
Arbeitsgericht Nordhausen verurteilt Freistaat Thüringen in Abwesenheit zu Schadensersatz wegen Mobbing:

Kurios: Der Freistaat vergaß,einen Vertreter zum Termin zu schicken. Es erging Versäumnisurteil, wonach der Freistaat 10.000 € Schadensersatz an den Lehrer zahlen muss, weil dieser über Jahre hinweg diskriminiert und schikaniert worden ist.

Folge: Aus dem Versäumnisurteil kann vollstreckt werden!
Ein Lehrer des Freistaates Thüringen wurde über Jahre hinweg diskriminiert und schikaniert. Regelmäßig musste er an mehreren Schulen gleichzeitig unterrichten. Er wurde sogar vor Schülern von Vorgesetzten gemaßregelt. Schließlich hielt er den Druck nicht mehr aus und stimmte einem früheren Ausscheiden zu. Eine monatelange Erkrankung war vorausgegangen.

Das Mobbingopfer ging zum Anwalt und bat um Erarbeitung einer Mobbingklage. Unsere Kanzlei wurde damit beauftragt. Die Klage wurde eingereicht und der Freistaat Thüringen bat beim ersten Gerichtstermin um Terminsverlegung. Diese wurde auch gewährt. Beim zweiten Termin erschien man nicht, so dass auf Antrag Versäumnisurteil erging.

Der Mandant hat es nun in der Hand, aus dem Urteil zu vollstrecken. Diese Vollstreckung ist auch möglich, wenn die Gegenseite noch Einspruch gegen das Urteil einlegt.



Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
Sie haben eine allgemeine Frage an den Autor dieses Artikels? (es entstehen Ihnen keine Kosten)