Mobbing

Wie sollte man sich als Mobbingopfer verhalten?
Mobbing
Mobbing tritt in vielen Unternehmen auf- ob durch die Vorgesetzten oder durch andere Arbeitnehmer.
Es kann auf ganz verschieden Art und Weise geschehen...

Doch wie soll man sich verhalten, wenn man selber betroffen ist?
Und kann man Schadenersatz verlangen?

Ratsam ist es zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Gegenüber zu suchen.
Vielleicht gibt es ja Gründe für das Mobbing. Durch ein Gespräch könnte man diese Probleme beiseite schaffen.

Sollte ein solches Gespräch zu keinem Ergebnis führen, wenden Sie sich an den Arbeitgeber bzw. an den Betriebsrat.

Der Arbeitgeber hat eine sogenannte "Fürsorgepflicht" gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Diese beinhaltet auch die Pflicht die Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen.
Hierzu hat er viele Möglichkeiten:

angefangen bei Gesprächen bis hin zu Abmahnung bzw. Kündigung oder Versetzung des mobbenden Arbeitnehmers.

In Ausnahmefällen kann man sogar Schadenersatz wegen Mobbings verlangen.
Hierzu verlangen die Gerichte allerdings eine systematische Vorgehensweise des "Mobbers" bei seinen Anfeindungen und Schikanierungen.

Man muss also darlegen, dass die Mobbing- Aktionen aufeinander aufbauen und ineinander übergreifen.

Also im Zweifelsfall anwaltlichen Rat einholen und gegebenenfalls Mobbingklage bei dem Arbeitsgericht einreichen!

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Arnstädter Str. 50, 99096 Erfurt
Tel: 0361 21878915
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de
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