Mobbing und Schadensersatz

Mobbing ist oftmals auch Straftatbestand
Mobbing
Mobbing und Schadensersatz

Viele verkennen, dass Mobbing oftmals auch Straftatbestände erfüllt. So liegt regelmäßig der Tatbestand der Beleidigung vor, oder der Verleumdung. Aber auch Körperverletzung ist nicht ganz abwegig.


Ob eine Strafanzeige sofort sinnvoll ist, muss abgewägt werden. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Aktivitäten gestoppt werden.

Hier ist an einen Unterlassungsanspruch zu denken.

Um diesen in Ruhe durchsetzen zu lassen, ist es oftmals ratsam, dass die bzw. der Betroffene sich vom Arzt "aus dem Verkehr ziehen lässt".

Dann kann der Anwalt in Ruhe agieren und verhandeln, ohne dass weitere Angriffe zu befürchten sind. Noch ein Tipp nichtjuristischer Art: Die Betroffenen sollten über alternative Medizin nachdenken, als Ersatz für Psychopharmaka. (z.B. Homöopathie oder Reiki, sowie Entspannungsübungen)

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

Adresse: RA Michael Borth, Arnstädter Str. 50, 99096 Erfurt
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