Veröffentlichung falscher Angaben im Intranet

Verleumdung über das Intranet als Mobbinghandlung?
Mobbing
Was kann man tun, wenn über einen falsche Angaben verleumderischer Art über das Intranet verbreitet werden.

Fall: Der Vorgesetzte stellt falsche Behauptungen über einen Mitarbeiter auf und setzt diese für alle sichtbar ins Intranet. (z.B. dass A abgemahnt wurde, obwohl dies nicht stimmt)

Hier liegt zum einen ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht vor. Zum anderen hat eine solche falsche Behauptung im Zweifel verleumderischen Charakter. (Straftatbestand)

Der Betroffene hat einen Anspruch auf Unterlassung und auf Richtigstellung.


Kommt der Vorgesetzte dem nicht nach, ist unter Umständen sogar eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung denkbar, zu deren Unterzeichnung der Verursacher verpflichtet sein dürfte.

Auch die Stellung einer Strafanzeige ist denkbar.

Auf jeden Fall sollte Geschäftsleitung (GL) und Betriebsräte nicht tatenlos zusehen. Die GL kann eine Abmahnung gegenüber der Führungskraft erteilen. Hierauf sollte der Betriebsrat hinwirken, wenn er von solchen Machenschaften erfährt.



Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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