Urlaubsanspruch
Was ist mit meinem Urlaub? Kann der Chef einfach Urlaub streichen?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht Ihnen zumindest ein Jahresurlaub von 24 Tagen zu.
Die Wenigsten wissen, dass der volle Anspruch auf Jahresurlaub entsteht, wenn das
Beschäftigungsverhältnis bereits am Anfang des Jahres bestand und im zweiten Halbjahr endet.
Häufigste Fehler
- Alten Urlaub verfallen lassen.
- Im 2. Halbjahr nicht daran denken, dass bereits der ganze Jahresurlaub beansprucht werden kann, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Sie haben einen Anspruch auf einen zusammenhängenden Erholungsurlaub von 12 Tagen im Jahr. Der Chef kann also nicht einfach Ihren Urlaubsanspruch so stückeln, dass im Ergebnis gar kein Erholungseffekt entsteht.
Was tun, wenn beantragter Urlaub zunächst genehmigt wird und anschließend wieder gestrichen wird? Dann könnte eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers vorliegen. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Falle darlegen und beweisen, dass dringende betriebliche Belange Ihrem Urlaub vorgehen.
Was ist, wenn Sie keinen Urlaub trotz Antrages bekommen. Dann können Sie eventuell einen Urlaubsanspruch auch im Eilverfahren durchsetzen. (Antrag auf einstweilige Verfügung beim für Sie zuständigen Arbeitsgericht.)
Wichtige Tipps
- Lassen Sie Ihren alten Jahresurlaub nicht verfallen.
- Nehmen Sie Ihren alten Urlaub bis spätestens 31.03. des Folgejahres.
- Lassen Sie sich vom Chef schriftlich bestätigen, dass der alte Urlaub nicht verfällt.