Urlaubsanspruch und Erkrankung
Erkrankung während des Urlaubs
Man freut sich das ganze Jahr auf seinen wohlverdienten Urlaub,- und endlich ist der Urlaub da
und man ist krank!
Dies ist zwar ärgerlich, aber kein Grund zum Verzweifeln!
Der Urlaubsanspruch bleibt während der Krankheit bestehen und verfällt nicht während der Krankheit!
Befindet man sich im Urlaub und erkrankt, so muss man aber schnellstmöglich den Arbeitgeber informieren.
Man sollte hierbei die voraussichtliche Dauer der Erkrankung und den momentanen Aufenthaltsort nennen.
Wenn es möglich ist, sollte man dem Arbeitgeber auch das Attest zu schicken oder gegebenenfalls faxen.
In jedem Fall verfällt der Urlaubsanspruch nicht!
Man kann seinen Urlaub sozusagen "nachholen".
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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