Ehevertrag und Versorgungsausgleich

Wirksam Versorgungsausgleich ausschließen
Ehevertrag
Ehevertrag und Versorgungsausgleich

Eheleute können, wenn sie sich scheiden lassen möchten, den Versorgungsausgleich durch einen Notarvertrag ausschließen lassen.

Allerdings ist hier zu beachten, dass ein solcher Ausschluss nur wirksam ist, wenn der Notarvertrag zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage mindestens 1 Jahr alt ist.

Reicht eine Partei die Scheidung vor Ablauf des Vertrages ein, ist die Verzichtsklausel hinsichtlich des Versorgungsausgleiches hinfällig.


Dann muss das Familiengericht den Versorgungsausgleich genauso behandeln, als wenn über ihn noch keine Regelung getroffen worden ist.

Also Achtung: Die Jahresfrist beachten!

Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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