Scheidung

Online-Scheidung: Wie man eine Scheidung online in die Wege leiten kann
Scheidung
Sie möchten weder den Ehepartner mehr sehen, noch einen Anwalt, aber unbedingt eine Scheidung in die Wege leiten?

Dann denken Sie einmal über eine Online-Scheidung nach.

Häufigste Fehler

  • Glauben, dass sich allein durch Trennung schon etwas am Zugewinn ändert.
  • Gemeinsame steuerliche Veranlagung trotz dauernder Trennung über mehrere Jahre.(rechtswidrig)
  • Trotz Trennung weiter in die Rentenkasse des Partners zahlen.
Die „online-Scheidung" bereitet alles soweit vor, dass Sie ohne aufwendige Besuche bei Anwälten völlig unproblematisch und stressfrei einen Scheidungstermin bekommen.

Über einfache Formulare, welche online-ausgefüllt werden, oder ausgedruckt und per Post oder Fax an den Anwalt geschickt werden, wird der Scheidungsantrag generiert und beim zuständigen Gericht eingereicht.

Hinweis: Die „online-Scheidung" eignet sich nur bei Sachverhalten, bei denen man sich im Übrigen einig ist. (Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn etc.) Selbstverständlich kann man sich auch zunächst in diesen Punkten einigen und dann eine online-Scheidung in die Wege leiten.

Und was kostet die Scheidung? Hat man sich über die wesentlichen Dinge wie gemeinsames Haus, Zugewinn etc. außergerichtlich geeinigt, wird es auf jeden Fall billiger. Auch kann man vereinbaren, dass die Kosten hälftig geteilt werden. Dann zahlt im Ergebnis also jeder nur "einen halben Anwalt." Die Gebühren werden letztlich vom Gericht festgelegt. Bei einem Streitwert von z.B. 6.000 €  fallen Gerichtskosten in Höhe von 408 € an, sowie Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 €. (Stand 01/09) Auf zwei Schultern verteilt sind dies 718,67 € pro Partei. Außergerichtliche Kosten fallen bei einer Online-Scheidung nicht an, da die Scheidung sofort eingeleitet wird.

Vergleicht man dies mit einem streitigen Verfahren, wo jeder seinen Anwalt selbst zahlen muss, sowie die Hälfte der Gerichtskosten (1.029,35 und 204,00 €), sowie im Normalfall auch die Kosten für die aussergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (546,69 €), welche nur hälftig auf das Verfahren angerechnet werden, kommt man auf mehr als das Doppelte. Hinzu kommt, dass in den Fällen, bei denen alles streitig ist, der Gegenstandswert und somit die Kosten wesentlich höher sind. Allein deshalb sollte man über eine online-Scheidung nachdenken.

In Deutschland leben zig Tausend Eheleute bereits seit vielen Jahren getrennt, ohne sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein. Viele denken, durch die Trennung kommt es auch zur Beendigung des Zugewinns. Das ist ein Irrglaube. Die Zugewinngemeinschaft endet erst mit Zustellung des Scheidungsantrages.

Meistens profitiert der Partner von der Trennung, welcher beim Rentenausgleich höhere Ansprüche hat. Oder anders ausgedrückt: Obwohl man seit Jahren nichts mehr miteinander zu tun hat, erhöht der eine Partner jeden Monat die Rentenanwartschaften des getrennt lebenden Partners.

Viele trauen sich nicht zum Anwalt, weil man nicht weiß, was das kostet. Dabei kann man wegen der Kosten mit dem Anwalt ganz normal reden und z.B. eine Ratenzahlung vereinbaren. Ist die Finanzlage ganz schlecht, greift Prozesskostenhilfe. Die Wenigsten wissen, dass der Rechtsschutz zumindest eine Beratung zahlt, wenn man eine Trennung vollzogen hat. Ihre Rechtsschutzversicherung müsste dann allerdings auch Familienrecht enthalten.

Eine Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.

Das wird per Gesetz vermutet, wenn die Eheleute bereits ein Jahr lang getrennt leben. (auch in der gemeinsamen Wohnung)

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Wichtige Tipps

  • Mit Ehepartner schriftlich vereinbaren, dass Kosten geteilt werden. (geteiltes Leid ist halbes Leid)
  • Nur einen Anwalt beauftragen (siehe oben).
  • Streitige Punkte vorher regeln, z.B. Hausrat, Ehewohnung, Zugewinn.