Verjährung stoppen
Was tun, wenn Verjährung droht
Wirklich bedauerlich ist es , wenn berechtigte Ansprüche nur deshalb nicht mehr durchgesetzt werden können, weil diese verjährt sind.
Was tun, um so etwas zu verhindern. Es gibt doch tatsächlich Zeitgenossen, die meinen, es reiche aus, eine Mahnung zu versenden.
Das reicht natürlich nicht aus. Besser ist es, wenn der Schuldner auf die Verjährungseinrede verzichtet. Das sollte man aber schriftlich haben.
Allerdings wird kaum jemand einen solchen Verzicht unterschreiben. Wenn man also die Verjährung ausschalten möchte, dann muss man den Anspruch rechtshängig machen, also vor Gericht gehen.
Viele wissen nicht, dass der Schuldner, wenn dieser in Verzug ist, auch Anwaltskosten tragen muss. Es ist auch zulässig, wenn Sie mit Ihrem Anwalt vereinbaren, dass die Kosten zunächst gestundet werden. Selbst die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist inzwischen in Deutschland unter bestimmten Umständen möglich.
Fakt ist, dass wenn das Jahr 2012 herum ist, dass dann wieder jede Menge Euros an Forderungen verjähren. Da stellt sich die Frage, ob es tatsächlich Sinn macht, seine Arbeitsleitung zu verschenken. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung.
Rechtsanwalt Borth
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RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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