Wenn der Anwalt versagt
Schadensersatz gegen Anwalt
Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Auch bei Rechtsanwälten.
Wenn aber durch einen solchen Fehler ein Schaden zu Lasten des Mandanten entsteht, dann
kommt eine Haftung des Anwalts in Frage. Übrigens genauso wie bei Ärzten.
Eindeutige Fehler sind z.B. die Nichteinhaltung von Fristen.
Aber wenn eine solche Frist versäumt worden ist, dann führt dies nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch.
Lassen Sie mich das an einem Beispiel demonstrieren. Der Anwalt sollte eine offene Forderung einziehen. Die Forderung ist unstreitig. Der Anwalt übersieht, dass zum Jahresende die Verjährung abläuft. Die von ihm gefertigte Klage geht erst am 02.01. des neuen Jahres beim Gericht ein.
Dieser Fall ist eindeutig, denn der Fall wäre, wenn er rechtzeitig zum Gericht gekommen wäre, positiv zu Ihren Gunsten entschieden worden.
Anders wäre es, wenn der Prozessausgang völlig unsicher gewesen wäre. Es dürfte dann schwerfallen, nachzuweisen, dass der Prozess gewonnen worden wäre.
Aber eines steht fest:
Auch Rechtsanwälte unterliegen der Haftung, genauso wie Ärzte,
Notare, Architekten. Auch das Verhalten von Rechtsanwälten kann daher auf Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so hat diese im Zweifel hierfür einzustehen. Mit anderen Worten, Ihre Rechtsschutzversicherung muss den Anwalt bezahlen, der püft, ob tatsächlich eine
Schadensersatzpflicht Ihres früheren Anwalts besteht.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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