Wie fechte ich einen Vertrag an?
Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung
Wie fechte ich einen Vertrag an?
Kommt ein Vertrag unlauter zustande, zum Beispiel, in dem jemand bedroht wird, so stellt sich die Frage, wie man von dem Vertrag wieder wegkommt.
Auf jeden Fall ist es erforderlich, etwas zu unternehmen, da Fristen laufen.
Beispiel: Beim Autokauf werden Sie über den KM-Stand getäuscht.
Die Anfechtung ist schriftlich zu erklären. Ausreichend ist, dass Sie z.B. schreiben, Sie fechten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Das Schreiben ist sicherheitshalber per Einschreiben / Rückschein zu versenden, da Sie nachweis-
pflichtig sind, d.h. Sie müssen im Zweifel nachweisen, dass der Vertrag von Ihnen rechtzeitig angefochten worden ist.
Und was heißt rechtzeitig? Hier ist die gesetzliche Pflicht zu beachten. Sie müssen innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Täuschungshandlung anfechten. Ansonsten bleibt es beim Bestand des Vertrages.
Autoreninformation:

RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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