Beschuldigtenvernehmung

Wie soll ich mich als Beschuldigter verhalten?
Beschuldigtenvernehmung
Es kommt regelmäßig vor, dass die Kriminalpolizei Bürger zur Beschuldigtenvernehmung einlädt.

Wenn Sie so eine "Einladung" erhalten, was ist dann die beste Taktik? Was tun, wenn Post von der Kripo oder sogar der Staatsanwaltschaft ins Haus trudelt?

Häufigste Fehler

  • Einfach frei darauf los reden, ohne zu wissen, was in der Strafanzeige genau steht.
  • Die vorgeworfene Tat sofort einräumen; das können Sie später immer noch
  • Sich aufregen oder aus der Reserve locken lassen.
  • Sich unter Druck setzen lassen.
Viele gehen treu-gläubig zur Polizeivernehmung oder zur Staatsanwaltschaft und reiten sich durch Aufgeregtheit oder widersprüchliche Angaben noch weiter in die Sache hinein.

Während Sie nicht genau wissen, was vorliegt, kennt der Kripobeamte die Strafanzeige ganz genau, meistens hat er sie sogar selbst aufgenommen.

Achten Sie auf die Belehrung: Alles was Sie jetzt sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

Wichtig ist, dass Sie wissen, was in der Ermittlungsakte steht. Wie kommen Sie an diese Ermittlungsakte bzw. den Inhalt der Akte?

Jeder Rechtsanwalt rät normalerweise, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und
die Akteneinsicht abzuwarten.

Nur ein Rechtsanwalt hat das Recht, sich die Ermittlungsakte zur Einsicht kommen zu lassen.

Erst wenn man Sie wissen, was in der Akte steht, macht es Sinn, eine schriftliche Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft abzugeben. Die Kriminalpolizei gibt die Akte nämlich nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft ab. Sie ist nur der "verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft."

Der Staatsanwalt hat die gleiche Ausbildung wie der Richter und der Rechtsanwalt. Deshalb ist es so wichtig, jetzt auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln. Das kann nur ein Rechtsanwalt.

Sie haben Bedenken wegen der Kosten? Das ist nicht nötig. Wenn die Ihnen vorgeworfene Tat auch durch Fahrlässigkeit begangen werden kann, muss Ihre Rechtsschutzversicherung eintreten. Ansonsten kann man mit dem Rechtsanwalt reden. Auch Ratenzahlung ist oftmals möglich. In Fällen, in den

Wenn es nur erst mal um die Akteneinsicht geht, können Sie mit dem Anwalt reden.

Wichtige Tipps

  • Erstmal keine Angaben zur Sache machen.
  • Ermittlungsakte vom Anwalt anfordern lassen.