Anfechtung von Verträgen
Was es bei der Anfechtung von Verträgen zu beachten gibt.
Vertrag und Anfechtung:
Frage eines Rechtssuchenden: Ich bin vom Verkäufer getäuscht worden. Er hat mir erzählt, dass es sich um ein Fahrzeug mit einer KM-Laufleistung von unter 100.000 km handelt.
Nun hat ein Sachverständiger festgestellt, dass der Motor schon wesentlich mehr gelaufen ist.
Was kann ich tun?
Denkbar ist hier eine Anfechtung des Vertrages.
Wenn ein Vertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, so haben Sie das Recht den Vertrag nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Häufigste Fehler
- Anfechtungserklärung wird nicht fristgemäß ausgesprochen
- Nachweis kann nicht erbracht werden (z.B. Einschreiben)
Wichtig: Sie müssen die Anfechtung fristgerecht aussprechen. (Innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Täuschung)
Anwaltstipp: Erklären Sie die Anfechtung schriftlich per Einschreiben/Rückschein
Durch die Anfechtung wird der Vertrag von Anfang an vernichtet.
Folge ist, dass bereits geleistet Zahlungen zurück gefordert werden können, und zwar von Anfang an.
Wichtige Tipps
- Prüfen Sie die Anfechtungsfrist. Entscheidend ist der Zeitpunkt, in welchem Sie getäuscht wurden, bzw. in welchem ihnen die Täuschung bekannt wurde.