Schadensersatzanspruch gegen Bank?
Falschberatung durch Bank
Frage eines Rechtssuchenden: Meine Bank will, dass ich eine Finanzierungslücke schließe, weil die seinerzeit abgeschlossene Lebensversicherung nicht ausreicht.
Wie ist die Vertrags-Rechtslage?
Wenn Sie bei Abschluss des Darlehensvertrages gleichzeitig eine Lebensversicherung zur Tilgung abgeschlossen haben, kommt es darauf an, wie der Vertrag genau aussieht.
Heißt es z.B. im Vertrag, dass die Tilgung durch die Lebensversicherungspolice erfolgt, so kann es sein, dass sie keine weitere Tilgung leisten müssen und somit auch keine Finanzierungslücke schließen müssen.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 15 U 8/02)
Im vorliegenden Fall hat sich das OLG den Vertrag genau angesehen und ist zu der Überzeugung gekommen, dass der Laie davon ausgehen konnte, dass das Darlehen komplett durch die Lebensversicherung getilgt würde.
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RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
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