Gescheiterte Kapitalanlagen

Üppige Renditen und enorme Steuerersparnisse wurden Anlegern in den 90er Jahren versprochen.
Gescheiterte Kapitalanlagen
Was tun, wenn man Geld mit Immobilien oder Fonds verloren hat?

Wer hat in Deutschland in den neunziger Jahren oder Anfang 2000 nicht eine Immobilie
erworben oder sich zumindest an einen geschlossenen Immobilien-, Film-, Schiffs-,
Flugzeug- oder Windenergiefond beteiligt, um Steuern zu sparen und seine zu erwartende
spärliche Rente aufzubessern.

Häufigste Fehler

  • Beauftragter Treuhänder unterschreibt vielfach die erforderlichen Verträge im Namen des Anlegers. Die von dem eingeschalteten Treuhänder unterzeichneten Verträge können zur Nichtigkeit der abgeschlossen Verträge führen die Vermittlung der Kapitalanlage in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Anlegers berechtigt Letzteren zum wirksamen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz (heute: Bürgerlichen Gesetzbuch)
  • Darlehensverträge können weitere Fehler enthalten, die Schadensersatzansprüche auslösen (unter anderem Verstöße gegen das Verbraucherkreditgesetz, heute: Bürgerlichen Gesetzbuch)
  • Die Inanspruchnahme von Verantwortlichen und Funktionären (Vorständen, Aufsichtsräten, Geschäftsführung) wegen Pflichtverletzungen können Schadensersatzbegehren begründen
  • Gleiches gilt bei eingeleiteten Strafverfahren für deliktisches Begehren gegen diesen Personenkreis
  • Prospektfehler können zu Schadensersatzansprüchen führen
  • Weiterhin liegt eventuell eine fehlerhafte Aufklärung vor, weil der Berater den Anleger nicht anlagegerecht und/oder anlegergerecht beraten hat
  • Ansprüche gegen die finanzierenden Banken können unter Umständen auch entstanden sein
Die Hochglanzprospekte der diversen Initiatoren von Fonds versprachen den Anleger üppige Renditen und enorme Steuerersparnisse, ohne dass sich der Anleger um etwas kümmern müsse.

Die Chancen überwogen selbstverständlich die Risiken, die regelmäßig minimal erschienen. Die zumeist fünfstelligen Mindestbeteiligungssummen sind von den Anlegern häufig fremdfinanziert worden. Die Fremdfinanzierung versprachen noch größere Steuervorteile und letztendlich höhere Renditen, weil größere Beteiligungssummen gezeichnet werden konnten.

In den ersten Jahren lief alles nach Plan. Die Ausschüttungen flossen wie vorgesehen. Die Steuervorteile wurden realisiert. Die Welt schien in Ordnung.

Nach einigen Jahren bekamen einige Fondanlagen erste Kratzer. Die Geschäftsführung dieser Fonds teilte den Anlegern mit, dass vorübergehend die Ausschüttungen gekürzt werden müssen, weil die Einnahmen zunächst einmal anderweitig verwandt werden müssten. Aus dem vorübergehenden Ausfall der Ausschüttungen wurde häufig ein Dauerzustand. Es kam jedoch bei verschiedenen Fonds noch schlimmer. Die Beteiligungsgesellschaften mussten den verdutzten und zum Teil verzweifelten Anlegern mitteilen, dass der Fonds vor dem wirtschaftlichen „Aus“ stehe und die Beteiligung nahezu wertlos sei. Die Prognosen waren und sind in den aktuellen wirtschaftlichen Krisenzeiten zumeist bescheiden, zumal kein Ende der Entwicklung absehbar ist.

Auf Grund der verschiedenen verbraucherschützenden Regelungen ist es in jedem Fall sinnvoll und empfehlenswert, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Unterlagen zu betrauen, um gegebenenfalls seine Ansprüche und Rechte geltend zu machen. Ein Schaden kann so vermieden oder zumindest verringert werden.

Bevor man allerdings einen Rechtsanwalt mit Prüfung und gegebenenfalls Wahrnehmung seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Interessen gegenüber einen oder mehreren Beteiligten beauftragt, fragen Sie bitte zuerst nach den anfallenden Anwaltskosten. Für eine erste Beratung können Sie mit dem Rechtsanwalt eine individuelle Vereinbarung über die anfallenden Kosten treffen. Ein spezialisierter Anwalt oder ein Fachanwalt kann Ihnen schon nach einer summarischen Prüfung der Unterlagen eine erste Einschätzung von den rechtlich durchsetzbaren Ansprüchen geben können. Nicht in jedem Fall bestehen allerdings Erfolg versprechende Anhaltspunkte, um sich ganz oder teilweise schadlos zu halten.

Wichtige Tipps

  • Keine weiteren Vereinbarungen mit Banken oder der Fondsgesellschaft oder anderen Fondsbeteiligten (auch nicht in Krisensituationen!) unterschreiben
  • Schon nach den ersten länger andauernden Abweichungen von den Prognosen, sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen: Denn heutzutage gilt für zivilrechtliche Ansprüche regelmäßig nur eine dreijährige regelmäßig Verjährungsfrist
  • Angebotene Sanierungsvorschläge immer von einem Rechtsanwalt oder einem anderen Fachmann bzw. Spezialisten prüfen lassen!
  • Nur einen Anwalt beauftragen