Bearbeitungsgebühr von Bank zurückfordern

Rückzahlungsanspruch nicht verjährt
Kapitalanlagerecht

Unzulässige Bearbeitungsgebühren in  Darlehensverträgen:

Bereits jbisher war aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes klar: Die Bank darf neben den vereinbarten Zinsen keine Bankbearbeitungsgebühr verlangen.

Streitig war, wann die Verjährung beginnt. Der BGH sorgt jetzt für Rechtsklarheit im Sinne des Verbrauchers:

 

Die Verjährung kann erst mit dem Zeitpunkt beginnen, in dem die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden hat, dass die Erhebung von Bankbearbeitungsgebühren rechtswidirg ist.

Somit kann die Bearbeitungsgebühr bis zm Jahre 2004 zurück verlangt werden. Wir sind gern dabei behilflich, dass Sie Ihr Geld wieder bekommen.


Autoreninformation:

RA Michael Borth
Rechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".

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