Schadensersatz gegen Postbank Finanzberatung?
Der Schiffsfond, der unterging
Die Postbank Finanzberatung AG hat über Berater in der Post ihr Finanzprodukt Schiffsbeteiligungen tausendfach verkauft.
Nun erhalten Anleger Schreiben mit folgendem Inhalt: "Das Schiff muss im Rahmen der Insolvenz verkauft bzw. verschrottet werden."
Dies steht im krassen Widerspruch zu den blumigen Versprechungen der Verkäufer. Dort hiess es, es würde sich um eine sichere Geldanlage handeln. Die Schiffe seien gut versichert.
Hier stellt sich die Frage nach SCHADENSERSATZ!
Der Berater muss dem Kunden das Finanzprodukt so erlären, dass dieser es auch versteht. Dies ergibt sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz.
Hier der Gesetzesauszug:
3) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung zu stellen, die angemessen sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können. Die Informationen können auch in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden.
Danach reicht die Unterschrift auf einem Beratungsprotokoll nicht aus. Wurde Ihnen erzählt, dass die Anlage sicher sei und wurden Ihnen die erheblichen Risiken (z.B. Ausfall von Frachtvolumen) verschwiegen, haben Sie gute Aussichten, Ihr Geld zurück zu bekommen. Was glauben Sie übrigens, warum ein seriöses Unternehmen wie die Postbank, nicht selbst solche Produkte vertreibt, sondern diese in eine externe Gesellschaft auslagert, wo bis zu 3000 Verkäufer versuchen, die Superprodukte an den Mann zu bringen?
Lassen Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Schiff wirklich untergegangen ist, oder ob noch eine Chance besteht, Ihr Geld zurück zu holen.
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
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