Sich gegen die tägliche Spam-E-Mail-Flut wehren
Was tun bei deutschen Spams?
Auch Sie bekommen täglich per E-Mail Werbung, welche Sie nicht angefordert haben?
Aus Sicht der Rechtssprechung liegt eine unerlaubte Handlung des Spammers vor.
Sie haben einen Unterlassungsanspruch und können diesen gegen die Spammer geltend machen.
Dabei unterscheidet man:
a.) Sie bekommen als Privatperson die Spam-Mail
Dann liegt ein Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht vor, gegen den Sie sich wehren können.
b.) Ihre Firma ist betroffen?
Dann liegt ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. (evtl.
entsprechend)
Wichtig? Sie brauchen nicht erst den Newsletter abmelden, den Sie gar nicht bestellt haben.
Sie können sofort einen Anwalt einschalten und die Gegenseite muss Ihre Anwaltskosten
tragen!.
Der ANWALT versucht, eine Vertragsstrafe zu Ihren Gunsten durchzusetzen. D.h. Sie bekommen
GELD, wenn der Spammer Sie trotzdem weiterhin anspammt.
Reagiert die Gegenseite nciht, dann wird der Spammer im Wege eines Eilverfahrens gestoppt.
Auch diese Kosten muss die Gegenseite zahlen, wenn Sie nicht ausdrücklich der Übersendung der
Spam-Mails zugstimmt haben. Dies muss die Gegenseite beweisen.
Weitere Infos: Youtube; einfach SpamzuGeld eingeben
RA Borth von der Kanzlei BORTH RECHTSANWÄLTE
Autoreninformation:
RA Michael BorthRechtsanwalt seit 1988, gebürtiger Hamburger, Autor des Ratgebers "Nein Chef".
Adresse: RA Michael Borth, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt
Tel: 0361 64433115
E-Mail: ra.borth@recht-nah.de