Vorsorgevollmacht

Durch Vorsorgevollmacht Krisenzeiten regeln. Nicht wehrlos der Medizintechnik ausgesetzt sein.
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Eine Vorsorgevollmacht regelt Fälle, in denen jemand aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht mehr in der Lage ist, Willenserklärungen abzugeben. Dies soll dann der Vertreter tun.

Auf diese Art und Weise ist für den Notfall gewährleistet, dass Rechtsgeschäfte weiter geführt werden können und verbindliche Erklärungen abgegeben werden können. Ansonsten müsste zunächst ein Antrag beim Gericht über die Bestellung eines Betreuers gestellt werden.

Häufigste Fehler

  • Falsche Formulierungen, die zu Missverständnissen führen.
  • Verwechslung mit Patientenverfügung
In einer Vorsorgevollmacht können Dinge wie Vermögensbetreuung, Bankvollmacht, etc. festgeschrieben werden. Stellen Sie sich vor, der Inhaber einer kleinen Firma wird in einen Verkehrsunfall verwickelt oder erleidet einen Skiunfall mit der Folge, dass aufgrund Kopfverletzung des Betroffenen ca. 3 Wochen lang keine Entscheidungen getroffen werden.

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, sieht es kritisch aus. Im Zweifel muss das Amtsgericht angerufen werden, damit ein Betreuer bestellt wird etc. Das dauert alles viel zu lange. Existiert eine Vorsorgevollmacht, kann der Bevollmächtigte sofort agieren und notwendige Entscheidungen treffen.

Wichtige Tipps

  • Die Vorsorgevollmacht setzt die volle Rechtsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Ausstellen der Vollmacht voraus.